Zur wirksamen Korruptionsbekämpfung trifft jeder Vertragsstaat, soweit es die wesentlichen Grundsätze seiner innerstaatlichen Rechtsordnung zulassen und unter den in seinem innerstaatlichen Recht vorgeschriebenen Bedingungen, im Rahmen seiner Möglichkeiten die erforderlichen Maßnahmen, um die angemessene Anwendung der kontrollierten Lieferung und, soweit er dies für zweckmäßig erachtet, anderer besonderer Ermittlungsmethoden, wie elektronische Überwachung oder andere Formen der Überwachung und verdeckte Ermittlungen, durch seine zuständigen Behörden in seinem Hoheitsgebiet zu ermöglichen und um vorzusehen, dass die daraus gewonnenen Beweismittel vor Gericht zugelassen werden können.
一、为有效地打击腐败,各缔约国均应当国法律制度基
原则许可的范围内并根据
国法律规定的条件
力所能及的情况下采取必要措施,允许
管机关
领域内酌情使用控制下交付和
认为适当时使用诸如电子或者
监视形式和
工行动等
侦查手段,并允许法庭采信由这些手段产生的证据。