Insbesondere trifft ein Vertragsstaat geeignete Maßnahmen, um die anderen in Artikel 9 genannten Staaten unverzüglich über die Begehung der in Artikel 2 genannten Straftaten und über alle ihm zur Kenntnis gelangten Vorbereitungen zur Begehung solcher Straftaten zu unterrichten und sowie gegebenenfalls auch internationale Organisationen zu unterrichten.
缔约特别应采取适当措施,不加迟延地将有人实施第二条所
的情况,以及该
所了解的有关实施这
的准备活动通知第九条所
的其
,并斟酌情况通知
际组织。