Für die Zwecke dieses Artikels werden dem Verwahrer nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens notifizierte Ratifikationen, Annahmen, Genehmigungen und Beitritte bezüglich dieses Übereinkommens durch Staaten, die Parteien der in den Absätzen 1 und 2 genannten Übereinkünfte sind, erst wirksam, wenn die gegebenenfalls erforderlichen Kündigungen dieser Übereinkünfte durch diese Staaten wirksam geworden sind.
三、就本条而言,本条第一款和第二款所列文书的缔国对本公
的批准、接受、核准和加入,凡在本公
生效之后通知保存人的,只有在这些国家按照要求对这些文书的退出生效之后方可生效。