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Dossier (S, Rechtsw)
Ein 'Dossier' (französisch für ''Aktendeckel'' ) ist eine Sammlung von Dokumenten zu einem bestimmten Thema. Meist werden die Schriftstücke in einer festen Hülle zusammengefasst. Dossiers können sich auf öffentliche Angelegenheiten beziehen, z. B. die Beziehungen zu einem bestimmten Staat, die Wirtschaftsentwicklung oder die Funktionsfähigkeit einer Einrichtung. Zum Dossier gehören dann neben den Quellen (also den zugrundeliegenden Unterlagen) auch die Berichterstattung sowie der Abschlussbericht. Dossiers dieser Art werden meist in so genannten Farbenbuch Farbenbüchern (Braunbuch, Blaubuch, Weißbuch, Schwarzbuch usw.) veröffentlicht oder sonstwie zur Verfügung gestellt. Daneben gibt es 'Geheimdossiers', die für staatliche Aufgaben Verwendung finden und deren Anlage und Ergebnis einer strikten Geheimhaltung unterliegt. Inhalte können z. B. psychologische Gutachten zu Politikern oder die Analyse der Vorgehensweise des Bundesamt für Verfassungsschutz Verfassungsschutzes sein. Der Begriff Dossier wird auch für eine Kategorie von Zeitungsartikeln verwendet, in denen die Informationen aus Akten aufbereitet sind. (S, Rechtsw)