Ein Staat, der keine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann im Einklang mit den in diesem Staat geltenden Vorrangregeln das nach Abschnitt II der Anlage eingerichtete Registrierungssystem nutzen.
未依照本条第1款作出声明一国可根据本国现行有效
优先权规则,利用依照附件第二节建立
登记制度。