Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《盟组织法》第30条规定“通过不符合宪法的手段上台的政府不
参加本
盟的活
”。
Artikel 30 der Gründungsakte der Afrikanischen Union erklärt, "Regierungen, die durch verfassungswidrige Mittel an die Macht gekommen sind, wird nicht erlaubt, an den Tätigkeiten der Union mitzuwirken".
《盟组织法》第30条规定“通过不符合宪法的手段上台的政府不
参加本
盟的活
”。
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