Für die Zwecke dieses Artikels werden dem Verwahrer nach Inkrafttreten dieses Übereinkommens notifizierte Ratifikationen, Annahmen, Genehmigungen und Beitritte bezüglich dieses Übereinkommens durch Staaten, die Parteien der in den Absätzen 1 und 2 genannten Übereinkünfte sind, erst wirksam, wenn die gegebenenfalls erforderlichen Kündigungen dieser Übereinkünfte durch diese Staaten wirksam geworden sind.
三、就而言,
一款和
二款所列文书的缔
国对
公
的批准、接受、核准和加入,凡在
公
生效之
通知保存人的,只有在这些国家按照要求对这些文书的退出生效之
生效。