Ein Staat, der keine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann im Einklang mit den in diesem Staat geltenden Vorrangregeln das nach Abschnitt II der Anlage eingerichtete Registrierungssystem nutzen.
未依照条第1款作出声明的一国可根据
国现
有效的优先权规则,利用依照附件第二节建立的登记制度。