In dieser Hinsicht wiesen einige Teilnehmer darauf hin, dass bestimmte Vertragsorgane Seitenbegrenzungen für Berichte eingeführt hätten, und regten an, dass alle Vertragsorgane dies tun sollten.
Diese Berichte sind nachstehend aufgeführt, wobei sich die Beschreibung des jeweiligen Gegenstands auf Berichte beschränkt, die der Generalversammlung nicht vorgelegt wurden, und im Hinblick auf die strenge Seitenzahlbegrenzung kurz gehalten ist.