Mit der Bewerbung müssen Sie dann den Sprachnachweis, eine Fotokopie oder Abschrift des Abiturzeugnisses oder der entsprechenden Hochschulzugangsberechtigung einreichen.
Zur deutschen Sprachprüfung werden nur Bewerber zugelassen, die bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachgewiesen haben.
Man muss neben sprachlicher Ausdrucksfähigkeit auch wissen, mit Menschen und Medien umzugehen, man muss sich mit anderen verständigen und sich präsentieren können.
Von der Spitze der Kammer heißt es, dass in früheren Jahren, als die Prüfung noch nicht so streng war, viele ausländische Ärzte in Deutschland zu arbeiten begonnen haben, obwohl ihre Sprachkenntnisse eigentlich nicht ausreichten.