Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um die körperliche, kognitive und psychische Genesung, die Rehabilitation und die soziale Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen, die Opfer irgendeiner Form von Ausbeutung, Gewalt oder Missbrauch werden, zu fördern, auch durch die Bereitstellung von Schutzeinrichtungen.
四. 残疾人受到任何形式的剥削、暴力或凌虐时,缔约国应当采取一切适当措施,供保护服务,促进被害人的身体、认
功能和心理的恢复、康复及回归社
。