Dafür sind Toleranz, die Zusammenarbeit aller Beteiligten und eine gemeinsame Verpflichtung auf verantwortungsbewusstes Handeln und die Vermeidung von Hetzreden erforderlich.
Angesichts der Fragmentierung der Fonds, Programme und Einrichtungen der Vereinten Nationen ist dies selbst in den besten Zeiten eine schwierige Aufgabe.
Als die wichtigsten Akteure und Interessenträger im internationalen System werden die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auch in ihren eigenen Konzepten Flexibilität aufweisen müssen.
Wenn Zwangsmaßnahmen erforderlich waren, wurden diese bisher stets willigen Staatenkoalitionen anvertraut, die mit Ermächtigung des Sicherheitsrats nach Kapitel VII der Charta tätig wurden.
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen oder der von ihm bestimmte Vertreter ist in dieser Eigenschaft bei allen Sitzungen der Konferenz und ihrer Nebenorgane tätig.
Alle Staaten sollten im Einklang mit der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta handeln.
Sie sind ebenfalls befugt, alle diejenigen, die in amtlicher Eigenschaft handeln und an Folter oder Misshandlung beteiligt sein sollen, zu persönlichem Erscheinen und zur Aussage zu verpflichten.
Der Rat legt den Waffen ausführenden Ländern nahe, bei Geschäften mit Kleinwaffen und leichten Waffen gemäß ihren Verpflichtungen nach dem einschlägigen Völkerrecht höchstes Verantwortungsbewusstsein walten zu lassen.
Alle Staaten sollten im Einklang mit der Erklärung über Grundsätze des Völkerrechts betreffend freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen den Staaten im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen handeln.