Die Entwicklungsagenda von Doha darf nicht durch protektionistische Maßnahmen untergraben werden, sei es durch Einfuhrschranken oder Subventionen für Inlandserzeuger.
So sollen die im Bildungsprozess vermittelten Werte die Bemühungen um die Förderung der Wahrnehmung anderer Rechte nicht untergraben, sondern vielmehr verstärken.
Es ist für die internationale Gemeinschaft natürlich relativ einfach zu sagen, dass sich Tragödien wie in Ruanda und Srebrenica nie wieder ereignen dürfen.
Die Erfordernisse des weltweiten Kampfes gegen den Terror dürfen niemals als Entschuldigung für den Verstoß gegen die Grundrechte von Einzelpersonen oder Gruppen hingenommen werden.
Die Kündigung berührt auch nicht die weitere Prüfung einer Sache, mit der der Ausschuss für die Rechte des Kindes bereits vor dem Wirksamwerden der Kündigung befasst war.
Es wäre sehr vorzuziehen, wenn die Mitgliedstaaten diese hochwichtige Entscheidung im Konsens treffen; sollten sie aber keinen Konsens erzielen können, darf dies nicht zum Vorwand dafür werden, die Beschlussfassung hinauszuschieben.