Der Sicherheitsrat fordert alle Parteien bewaffneter Konflikte, einschließlich nichtstaatlicher Parteien, nachdrücklich auf, solchen Praktiken ein Ende zu setzen.
Das Verfügungsrecht besteht während des gesamten Zeitraums der Verantwortlichkeit des Beförderers nach Artikel 12 und endet, wenn dieser Zeitraum endet.
Dieser Informationsaustausch wird so lange fortgesetzt, wie es die beteiligten Staaten für zweckmäßig halten, selbst nachdem die Tätigkeit beendet wurde.
Er wiederholt seine in früheren Erklärungen und Resolutionen enthaltene Aufforderung, allen Aspekten des Terrorismus und der Gewalt ein Ende zu setzen.
Die in den genannten Resolutionen enthaltenen Forderungen müssen erfüllt werden, damit diese Maßnahmen im Einklang mit den genannten Resolutionen beendet werden können.
Derzeit unternimmt die internationale Gemeinschaft kühne Schritte, um schweren Verstößen gegen Kinder, die von bewaffneten Konflikten betroffen sind, ein Ende zu setzen.
Gegenmaßnahmen sind zu beenden, sobald der verantwortliche Staat die ihm nach dem Zweiten Teil obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf die völkerrechtswidrige Handlung erfüllt hat.
Er ist der Auffassung, dass alle solche Aktionen eine ernsthafte Bedrohung des Friedensprozesses und des Übergangs darstellen, und verlangt, dass sie sofort eingestellt werden.
Die Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung von Exkombattanten ist häufig eine grundlegende Voraussetzung der Bemühungen um Konfliktbeendigung und die Herbeiführung von dauerhaftem Frieden und nachhaltiger Entwicklung.
Ist jedoch der kündigende Vertragsstaat am Ende dieses Jahres an einem bewaffneten Konflikt beteiligt, so wird die Kündigung erst nach Ende des bewaffneten Konflikts wirksam.
Der Sicherheitsrat betont, dass die Parteien ihre Verpflichtungen aus früheren Vereinbarungen einhalten müssen, insbesondere indem sie der Gewalt und allen Aspekten des Terrorismus ein Ende setzen.
Der Rat betont, dass der Straflosigkeit für solche Handlungen im Rahmen eines umfassenden Ansatzes zur Herbeiführung von Frieden, Gerechtigkeit, Wahrheit und nationaler Aussöhnung ein Ende gesetzt werden muss.
Wir dürfen nicht warten, bis sich unsere schlimmsten Befürchtungen bestätigen, bevor wir uns mit dem gesamten Gewicht der internationalen Gemeinschaft für die sofortige und endgültige Beendigung dieser Greueltaten einsetzen.
Ferner müssen ihr Zweck und ihr Aufbau klar sein, sollte ein wirksamer Mechanismus zur Überwachung der Einhaltung vorhanden sein und sollten klare Fortschrittskriterien für die Beendigung von Sanktionsregimen vorliegen.
Das bestehende Verfahren für die Sperrung oder Streichung von Lieferanten ist unzureichend und ungenau und setzt die Organisation Interessenkonflikten aus, da es vom Beschaffungsdienst der Vereinten Nationen verwaltet wird.