Vorbehaltlich des Inkrafttretens des Übereinkommens tritt dieses Protokoll am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Der Bereich Rechtsangelegenheiten verteidigte die Organisation auch weiterhin in komplexen Schiedsverfahren und anderen Streitigkeiten mit Dritten und beriet die Organisation in vielen unterschiedlichen Fragen.
In den letzten Jahren wurde jedoch zunehmend Besorgnis über die nachteiligen Auswirkungen von Sanktionen auf die schutzbedürftige Zivilbevölkerung sowie über ihre Nebenwirkungen auf Drittstaaten laut.
Die Vertragsstaaten sind gebeten, ihre Berichte an den Ausschuss in einem offenen und transparenten Verfahren zu erstellen und dabei Artikel 4 Absatz 3 gebührend zu berücksichtigen.
Es sollte erwogen werden, der DPKO einen dritten Beigeordneten Generalsekretär zuzuweisen und einen von ihnen zum "Leitenden Beigeordneten Generalsekretär" und Stellvertreter des Untergeneralsekretärs zu bestimmen.
Für die Zwecke des Artikels 45 Absatz 1 und des Artikels 47 Absätze 2 und 3 wird eine von einer Organisation der regionalen Integration hinterlegte Urkunde nicht mitgezählt.
Die verfügungsberechtigte Partei ist die einzige Person, die mit dem Beförderer andere als die in Artikel 50 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Abweichungen vom Frachtvertrag vereinbaren kann.