Die Artikel 53 und 107 (Bezugnahmen auf Feindstaaten) sind überholt und sollten geändert werden. Die Änderungen sollten so formuliert werden, dass eine rückwirkende Beeinträchtigung der rechtlichen Bestimmungen dieser Artikel vermieden wird.
第三
和第一百零七
(提到敌国的
款)已经过时,应予修改——应适当起草,
免追溯既往,损害这些
款中的法律规定。