Er hatte noch mal gecheckt, ob ich alles dabei haben. Pass, Krankenversicherungsbestätigung, Mietvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Geld für die Gebühren.
Visumbeauftragter: Ja, Sie müssen während Ihres Aufenthalts in China einen Nachweis der Unterkunft vorlegen, z. B. eine Hotelreservierung oder einen Mietvertrag.
Einmal sollte die Ukrainerin für eine Wohnungsbesichtigung bezahlen – 300 Euro – ein andermal einen Mietvertrag unterschreiben, ohne vorher die entsprechende Wohnung gesehen zu haben.