Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.
Rechtlich gesehen sind praktisch alle Formen des Terrorismus durch eines der 12 internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus, durch das Völkergewohnheitsrecht, die Genfer Abkommen oder das Römische Statut verboten.
In allen Regionen der Welt ist Diskriminierung, nicht zuletzt von Frauen und Mädchen, immer noch erlaubt oder geduldet, in manchen Ländern per Gesetz, in vielen anderen in der Praxis.