Eine Abschrift einer gegen einen Staat ergangenen Versäumnisentscheidung, der erforderlichenfalls eine Übersetzung in die Amtssprache oder in eine der Amtssprachen des betreffenden Staates beizufügen ist, wird diesem durch eine der in Artikel 22 Absatz 1 näher bezeichneten Arten und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des genannten Absatzes übermittelt.
对一国作出任何缺席,
通过第22条第1款所指的一种方
并按该款规定将
书的副
该有关国家,必要时附上译成有关国家正
语文或正
语文之一的译
。