Wird der Antrag angenommen, so werden diejenigen Teile des Vorschlags, die daraufhin gebilligt werden, der Konferenz als Ganzes zur Beschlussfassung vorgelegt.
Ein Vorschlag gilt als Änderungsantrag zu einem anderen Vorschlag, wenn er lediglich die Ergänzung, Streichung oder Änderung eines Teils dieses Vorschlags vorsieht.
Die Sachverständigengruppe empfiehlt daher, dass der Generalsekretär der Generalversammlung einen Vorschlag unterbreitet, in dem der gesamte diesbezügliche Mittelbedarf der Organisation dargelegt wird.
Ein Einbringer kann seinen Vorschlag oder Antrag jederzeit zurückziehen, bevor ein Beschluss dazu gefasst wurde, sofern der Vorschlag oder Antrag nicht geändert worden ist.