Jeder Vertragsstaat trifft geeignete Maßnahmen, um wegen Handlungen im Sinne des Artikels 2, die von Personen oder Personengruppen ohne Ermächtigung, Unterstützung oder Duldung des Staates begangen werden, zu ermitteln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
各缔约国应采取适当措施,调查未得到国家权、支持或默许
人或组织
第二条所界定
行为,并
责任人绳之以法。