Die Rechtshilfe kann vom ersuchten Vertragsstaat mit der Begründung aufgeschoben werden, dass sie laufende Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen oder Gerichtsverfahren beeinträchtigt.
Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um alle Handlungen zu verhindern und zu ahnden, welche die Durchführung der Untersuchung behindern.
Dies hindert den Vertragsstaat, der die Informationen erhält, jedoch nicht daran, in seinen Verfahren Informationen offenzulegen, die einen Beschuldigten entlasten.
Finanzierungslücken hindern viele schwer belastete Länder, insbesondere diejenigen in Südasien und Afrika südlich der Sahara, an einer Reform des Gesundheitswesens.
So sollen die im Bildungsprozess vermittelten Werte die Bemühungen um die Förderung der Wahrnehmung anderer Rechte nicht untergraben, sondern vielmehr verstärken.
Dies hindert den Vertragsstaat, der die Informationen erhält, jedoch nicht daran, in seinem Verfahren Informationen offen zu legen, die einen Beschuldigten entlasten.