Versicherungsberater: Wir haben Gruppenversicherungspläne speziell für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt, die je nach Anzahl der Mitarbeiter und ihren Bedürfnissen angepasst werden können.
Zum Beispiel gilt das Gesetz grundsätzlich nur für Betriebe mit über 45 Mitarbeitern, und von 46 bis 200, da kann nur ein Fünfzehntel der Belegschaft dieses Recht in Anspruch nehmen.
Aber, jetzt kommt das Aber: Also, bei 90 Versammlungen – das muss ich Ihnen nicht erklären, was das von der Personalstärke eine Aufgabe ist –, die kann man nicht flächendeckend umsetzen.
Die Anzahl derer, die prekär – das heißt unsicher, ohne soziale Absicherung und mit niedrigeren Löhnen als das Stammpersonal beschäftigt sind – , liegt, wenn man großzügig rechnet, bei 40 Prozent.