Keines der beiden Modelle sieht eine Ausweitung des Vetorechts oder eine Abänderung der Charta in Bezug auf die bestehenden Befugnisse des Sicherheitsrats vor.
Eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten kritisierte das Vetorecht aus verschiedenen Gründen; viele von ihnen hielten aber auch seine Abschaffung zum jetzigen Zeitpunkt für unrealistisch.
Da keine der Optionen des intermediären Ansatzes die Schaffung neuer Vetorechte vorsieht, wäre diese Möglichkeit in jedem Fall im Zuge der Überprüfung zu behandeln.
Wir sind uns dessen bewusst, dass dem Veto eine wichtige Funktion dabei zukam, die mächtigsten Mitglieder der Vereinten Nationen des Schutzes ihrer Interessen zu versichern.
Wir bitten die ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, den Gebrauch des Vetos in Fällen von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu unterlassen.
Innerhalb des Sicherheitsrats kommt den fünf ständigen Mitgliedern aufgrund der mit diesem Status verbundenen Privilegien und des ihnen in der Charta eingeräumten Vetorechts besondere Verantwortung zu.