Ebenso trifft jeder Vertragsstaat die erforderlichen Maßnahmen, um seine Zuständigkeit zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Straftat des Verschwindenlassens dann zu begründen, wenn der Verdächtige sich in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet befindet und dieser ihn nicht im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen an einen anderen Staat ausliefert oder übergibt oder an ein internationales Strafgericht überstellt, dessen Gerichtsbarkeit er anerkannt hat.
二、 各缔约采取必要措施,在指称的罪
留在任何该
管辖的领土上时,确
对该强迫失踪罪案的司法管辖权,除非该
根据其
际义务将
渡或移交给另一
家,或移交给该
承认其管辖权的某个
际刑事法庭。