Zum gegenwärtigen Zeitpunkt untersteht das dem Ausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus zugewiesene Sekretariatspersonal unmittelbar dem Sekretariat der Vereinten Nationen.
Der Sicherheitsrat sollte eine Liste im Voraus festgelegter Sanktionen für die Nichteinhaltung der Ratsresolutionen zur Terrorismusbekämpfung durch einen Staat ausarbeiten.
Der Arbeitsstab Terrorismusbekämpfung koordiniert die innerhalb und außerhalb des Systems der Vereinten Nationen ergriffenen Maßnahmen der technischen Hilfe für die Mitgliedstaaten.
Als der Ausschuss seine Tätigkeit aufnahm, war für Phase A vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten über geeignete Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Terrorismus verfügten.
Die Vereinten Nationen müssen notwendigerweise am Kampf gegen den internationalen Terrorismus beteiligt sein, da wirksame Gegenmaßnahmen eine umfassende internationale Zusammenarbeit erfordern.