Nach Artikel 62 der Charta der Vereinten Nationen kann der Wirtschafts- und Sozialrat Untersuchungen und Berichte auf allen unter sein Mandat fallenden Gebieten veranlassen.
Die in Artikel 62 vorgesehene Frist kann weder gehemmt noch unterbrochen werden; der Beklagte kann jedoch diese Frist, solange sie läuft, jederzeit durch eine an den Kläger gerichtete Erklärung verlängern.