Aufbauend auf den während meiner ersten Amtszeit bereits durchgeführten Maßnahmen habe ich zu Beginn meiner zweiten Amtszeit eine weitere Reformrunde eingeleitet.
Die Richter werden für eine dreijährige Amtszeit ernannt und können für eine vom Generalsekretär in Absprache mit der Regierung festzulegende weitere Amtszeit wiederernannt werden.
Die Offiziere und Zivilpolizeibeamten in der DPKO nehmen ihre Aufgaben nur drei Jahre lang wahr, da die Vereinten Nationen verlangen, dass sie im aktiven Dienst stehen.
Ein Mitglied, das an Stelle eines Mitglieds bestellt wird, dessen Amtszeit nicht abgelaufen ist, beendet die Amtszeit seines Vorgängers und kann ein weiteres Mal wieder bestellt werden.
Zu den Prioritäten meiner ersten Amtszeit gehörte die Verbesserung des Qualifikationsniveaus innerhalb der Organisation und die Förderung einer neuen Kultur der Leistung, der Rechenschaftspflicht und des Vertrauens.
Dieses Gremium würde aus etwa 15 unabhängigen Sachverständigen (beispielsweise drei pro Region) bestehen, die auf Grund ihrer Qualifikationen für eine einmal erneuerbare Amtszeit von drei Jahren bestellt würden.
Die Frage, um welche Zeitspanne die Amtszeit zu verlängern wäre, müsste gegebenenfalls zusammen mit den Modalitäten für die Wiederwahl und der geografischen Verteilung der neuen Sitze behandelt werden.
Modell A sieht die Schaffung von sechs neuen ständigen Sitzen, ohne Vetorecht, sowie drei neuen nichtständigen Sitzen für eine jeweils zweijährige Amtszeit vor, die sich auf die Großregionen aufteilen.
Delegationen, die sich gegen eine Erhöhung der Zahl ständiger Mitglieder aussprechen, würden die Möglichkeit zulassen, dass einige Staaten dem Rat für eine längere als die ursprünglich in der Charta vorgesehene Amtszeit angehören.