Jeder Vertragsstaat übermittelt dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Abschriften oder Beschreibungen seiner Gesetze und sonstigen Vorschriften zur Durchführung dieses Artikels sowie jeder späteren Änderung dieser Gesetze und sonstigen Vorschriften.
五、各均应当向联合
秘书长提供有关实
本条的任何法律法
以及这类法律法
后的任何修订或者修订说明。