1.Zu abgestimmten nationalen und internationalen Anstrengungen zur Förderung eines ganzheitlichen Herangehens an eine nachhaltige Entwicklung anregen, in deren Mittelpunkt der Mensch steht.
2.Eine wesentliche Aufgabe dabei ist die Förderung des Aufbaus von Konfliktverhütungsfähigkeiten auf lokaler und nationaler Ebene und die Ausarbeitung regionaler Präventionsstrategien, die politische und entwicklungsbezogene Elemente in sich vereinen.
3.In dem Aktionsplan kommt das Gewicht zum Ausdruck, das in der Erklärung der Notwendigkeit eines umfassenden und ausgewogenen Ansatzes beigemessen wird, der mit einer Synergie zwischen der Nachfrage- und Angebotssenkung und mit der entsprechenden Anwendung des Grundsatzes der gemeinsam getragenen Verantwortung verbunden ist.
4.Die kleinen Inselentwicklungsländer haben im Einklang mit ihren besonderen Anliegen und eingedenk dessen, dass sie die Hüter eines umfangreichen Teils der Weltmeere und ihrer Ressourcen sind, aktiv und konstruktiv an den internationalen Verhandlungen zur Aufstellung integrierter Konzepte auf Gebieten wie der Klimaänderung, der biologischen Vielfalt, dem Seerecht, zukunftsfähiger Fischereiwirtschaft und der Meeresverschmutzung mitgewirkt und Anstrengungen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den maßgeblichen internationalen Übereinkünften unternommen.