Die Schaffung nationaler Mechanismen, namentlich auch nationaler Koordinierungsstellen, ist für seine Durchführung auf einzelstaatlicher Ebene entscheidend.
Einrichtung oder gegebenenfalls Bestimmung einer nationalen Kontaktstelle, die in Fragen der Durchführung des Aktionsprogramms die Verbindung zwischen den Staaten wahrt.
Das Aktionsprogramm von Brüssel ist nach wie vor das umfassendste Programm zur Befriedigung aller besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder.
Innerhalb der Vereinten Nationen und anderer multilateraler Organisationen haben inzwischen 19 Institutionen das Aktionsprogramm von Brüssel in ihre Aktivitäten und Arbeitsprogramme einbezogen.
Im Ergebnis dieses Prozesses wurde eine Schutzagenda verabschiedet, in der erneut das Bekenntnis zum Ausdruck kam, die Lücken im internationalen Schutz zu füllen.
Einrichtung oder gegebenenfalls Bestimmung einer Kontaktstelle innerhalb der subregionalen und regionalen Organisationen, die in mit der Durchführung des Aktionsprogramms zusammenhängenden Fragen die Verbindung wahrt.
Bei den Folgemaßnahmen zu dem Aktionsprogramm sollten weiter die Möglichkeiten im Auge behalten werden, den Privatsektor zur Zusammenarbeit mit Partnern in den kleinen Inselentwicklungsländern anzuregen.
Das Aktionsprogramm erkennt die wichtige Rolle an, die den Regierungen, der Zivilgesellschaft und dem Privatsektor bei der Umsetzung und Weiterverfolgung zukommt, namentlich durch stärkere öffentlich-private Partnerschaften.
Im Hinblick auf die Durchführung des Weltaktionsprogramms zum Schutz der Meeresumwelt gegen vom Lande ausgehende Tätigkeiten und der Globalen Bewertung internationaler Gewässer wurden weitere Schritte getan.
In dieser Hinsicht begrüßen wir die wertvolle Arbeit der Kommission der Vereinten Nationen für Friedenskonsolidierung und des Friedenskonsolidierungsfonds sowie die im Aktionsprogramm von Accra enthaltenen Verpflichtungen.
Die Besonderheit der Lage und der Bedürfnisse der kleinen Inselentwicklungsländer auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung wurden in der Agenda 21 anerkannt und in dem Aktionsprogramm weiter ausgeführt.
In der vom Generalsekretär vorgelegten Agenda für weitere Veränderungen wurde die Notwendigkeit aufgezeigt, die Überwachung und Evaluierung zu verstärken, um die Wirkung der Tätigkeit der Organisation besser bewerten zu können.
Der Sicherheitsrat erkennt an, welche wichtige Rolle der Koordinierungsmechanismus der Vereinten Nationen für Maßnahmen gegen Kleinwaffen (CASA) dabei spielen kann, den Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Aktionsprogramms behilflich zu sein.