Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gewährleistet das Recht der Vertragsstaaten, die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln; dieses Recht muss erhalten bleiben.
《不扩散武器
》
四
保证缔
国为和
目的开发研究、生产和
能源的权
;这一权
必须予以保护。