Artikel IV des Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen gewährleistet das Recht der Vertragsstaaten, die Erforschung, Erzeugung und Verwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke zu entwickeln; dieses Recht muss erhalten bleiben.
《不扩散核条约》第四条
证缔约国为和平目的开发
、
产和利用核能源的权利;这一权利必须予以
护。