Ein Staat, der keine Erklärung nach Absatz 1 abgegeben hat, kann im Einklang mit den in diesem Staat geltenden Vorrangregeln das nach Abschnitt II der Anlage eingerichtete Registrierungssystem nutzen.
未依照条第1款作出声明
一国可根据
国现行有
优先权规则,利用依照附件第二节建立
登记制度。