Widerspruchsregelung, das würde bedeuten: Wenn eine Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich Nein gesagt hat, könnten Organe zur Transplantation entnommen werden.
Bislang gilt in der Schweiz wie in Deutschland statt der Widerspruchs- die Zustimmungslösung: Organe dürfen nur Menschen entnommen werden, die sich dazu bereit erklärt haben.