Jedoch kann angesichts des Konflikts im benachbarten Afghanistan und der innenpolitischen Komplexitäten erneute Instabilität nicht ausgeschlossen werden.
Jeder Vertragsstaat kann die Gegenstände, die er in einer Erklärung nach Artikel 21 bezeichnet, vom Anwendungsbereich dieses Übereinkommens ausschließen.
Die derzeitige Personalausstattung des Sekretariats und die Arbeitsanforderungen im Sektor Frieden und Sicherheit machen eine grundsatzpolitische Planung auf Hauptabteilungsebene praktisch unmöglich.
Mit Ausnahme des Artikels 2 und des Artikels 6 Absatz 3 können die Parteien vereinbaren, jegliche Bestimmung dieses Gesetzes auszuschließen oder abzuändern.
Die Beiträge für viele dieser Tätigkeiten werden freiwillig erbracht und sind an konkrete Projekte gebunden, was langfristige Präventionstätigkeiten und dringliche Ad-hoc-Interventionen häufig ausschließt.