Sofern dies mit den Grundzügen seiner Rechtsordnung vereinbar ist, leistet ein ersuchter Vertragsstaat jedoch Rechtshilfe, wenn sie keine Zwangsmaßnahmen umfasst.
Dieses Grundkonzept des Online-Zugriffs - wo nötig zur Sicherheit ergänzt durch gedruckte Fassungen - wird in einem Aktionsplan weiter ausgearbeitet werden.
Zu den Grundbegriffen ihres Metiers gehört es, die eigenen Fähigkeiten beständig zu prüfen, ebenso wie mögliche Gegenmaßnahmen der anderen Seite - soweit und so gut es geht.