Die anderen Vertragsstaaten sind durch dieses Übereinkommen und alle früher von ihnen ratifizierten, angenommenen oder genehmigten Änderungen gebunden.
Ein Vorschlag gilt als Änderungsantrag zu einem anderen Vorschlag, wenn er lediglich die Ergänzung, Streichung oder Änderung eines Teils dieses Vorschlags vorsieht.