Laut der Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze hält die Ständige Vertretung des betreffenden Landes die bislang durchgeführten Maßnahmen für abgeschlossen.
Die betreffende Vertretung oder Organisation der Vereinten Nationen hat die angeforderten Zusatzinformationen innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen beizubringen.