Der Bereich stellte eine Mappe sachdienlicher Dokumente zusammen und war bei der Ausarbeitung meiner schriftlichen Erklärung an den Gerichtshof behilflich.
Als hinreichender Nachweis einer Abtretung gilt unter anderem jedes von dem Zedenten ausgestellte Schriftstück, das besagt, dass die Abtretung stattgefunden hat.
In dringenden Fällen und wenn die Vertragsstaaten dies vereinbaren, können Ersuchen mündlich gestellt werden; sie müssen jedoch umgehend schriftlich bestätigt werden.
Ein Staat, der eine Erklärung nach diesem Übereinkommen abgibt, kann sie jederzeit durch eine an den Verwahrer gerichtete förmliche schriftliche Notifikation zurücknehmen.
Was die internationalen Strafgerichtshöfe betrifft, so war der Bereich im Zusammenhang mit Anträgen auf Zugang zu urkundlichen Belegen und zu Zeugen beratend tätig.