Bei der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung dieses Übereinkommens oder dem Beitritt zu diesem notifiziert jeder Vertragsstaat dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass er seine Gerichtsbarkeit in Übereinstimmung mit Absatz 2 begründet hat.
每一缔约在批准、接受、核准或加入本公约时, 应将该
依照第2款确立的管辖权
通
联
书长。