Ebenso trifft jeder Vertragsstaat die erforderlichen Maßnahmen, um seine Zuständigkeit zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Straftat des Verschwindenlassens dann zu begründen, wenn der Verdächtige sich in einem der Hoheitsgewalt des betreffenden Staates unterstehenden Gebiet befindet und dieser ihn nicht im Einklang mit seinen internationalen Verpflichtungen an einen anderen Staat ausliefert oder übergibt oder an ein internationales Strafgericht überstellt, dessen Gerichtsbarkeit er anerkannt hat.
二、 各缔约国还应采取必要措施,在指称犯留在任何该国管辖
领土上时,确定对该强迫失踪
司法管辖权,除
该国根据其国
将嫌犯引渡或移交给另一国家,或移交给该国承认其管辖权
某个国
刑事法庭。