Ungeachtet des Absatzes 1 und unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in Kapitel 4 sowie der Kapitel 5 bis 7 können der Beförderer und der Absender vereinbaren, dass das Laden, Behandeln, Stauen oder Ausladen der Güter durch den Absender, den dokumentären Absender oder den Empfänger erfolgen soll.
二、虽有本条第一款定,在不影响第四章
定以及第五章至第七章
定的情况下,承
人与托
人可以约定由托
人、单证托
人或收货人装
、操
、
或卸
货物。