Wenn die Konferenz der Vertragsstaaten dies im Konsens beschließt, tritt eine nach Absatz 1 beschlossene und genehmigte Änderung, die ausschließlich die Artikel 34, 38, 39 und 40 betrifft, für alle Vertragsstaaten am dreißigsten Tag nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Anzahl der hinterlegten Annahmeurkunden zwei Drittel der Anzahl der Vertragsstaaten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Änderung erreicht.
. 经缔约国会议协商
致决定,依照本
款的规定通过和核可但仅涉及
十四
、
十八
、
十九
和
四十
的
案,应当在交存的接受书数目达
案通过之日缔约国数目的
分之二后的
十天对所有缔约国生效。