2.Die wichtigsten Ereignisse in einer Tabelle werden mit roter Schrift markiert.
表格里重要结果被红笔标记出。
3.Ihre Biografie ist durch lebenslanges Lernen gekennzeichnet.
她传记以毕习为标记。
4.Jeden Tag markiere ich im Kalender.
每天我都在日历上做标记。
5.Dieses Werk trägt den Stempel eines herborragenden Könners.
这一作品明显地出自一位杰出行家之手。2)这一作品明显带有一位杰出行家标记。
6.Einige wenige Programmleiter antworteten nicht oder unvollständig.
少数方案主管没有答复或答复不全,老化表最后一栏对此作了标记。
7.Den Staaten wird nahe gelegt, freiwillig Informationen über ihre nationalen Kennzeichnungssysteme für Kleinwaffen und leichte Waffen auszutauschen.
鼓励各国,就其本国关于小和标记制度自愿流信息。
8.Sicherstellung dessen, dass lizenzierte Hersteller in Zukunft jede Kleinwaffe und leichte Waffe als festen Bestandteil des Fertigungsprozesses mit einer geeigneten und verlässlichen Kennzeichnung versehen.
确保领有执照制造厂商此后在每一件小和上打上适当和可靠标记,作为其产程序组成部分。
9.Sofern noch nicht vorhanden, Verabschiedung beziehungsweise Durchsetzung aller notwendigen Maßnahmen zur Verhütung der Herstellung, der Lagerung, der Verbringung und des Besitzes nicht oder nur unzureichend gekennzeichneter Kleinwaffen und leichter Waffen.
10.Diese soll eindeutig sein, das Herstellungsland identifizieren sowie Angaben enthalten, die den nationalen Behörden des betreffenden Landes die Identifizierung des Herstellers und der Seriennummer ermöglichen, sodass die betreffenden Behörden jede Waffe identifizieren und zurückverfolgen können.
11.Auf Antrag sollen die Staaten und die zuständigen internationalen oder regionalen Organisationen, die dazu in der Lage sind, Hilfe bei der Vernichtung oder anderweitigen verantwortungsvollen Beseitigung überschüssiger Bestände beziehungsweise nicht oder nur unzureichend gekennzeichneter Kleinwaffen und leichter Waffen gewähren.
12.Sicherstellung dessen, dass alle eingezogenen, beschlagnahmten oder eingesammelten Kleinwaffen und leichten Waffen vernichtet werden, vorbehaltlich etwaiger rechtlicher Einschränkungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Strafverfahren, sofern nicht eine andere Form der Beseitigung oder Nutzung offiziell genehmigt wurde und vorausgesetzt, dass solche Waffen vorschriftsmäßig gekennzeichnet und registriert wurden.
13.Nach Möglichkeit die Ausarbeitung und Durchführung wirksamer Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsprogramme, darunter auch die wirksame Einsammlung, Kontrolle, Lagerung und Vernichtung von Kleinwaffen und leichten Waffen, insbesondere in Postkonfliktsituationen, sofern nicht eine andere Form der Beseitigung oder Nutzung ordnungsgemäß genehmigt, diese Waffen gekennzeichnet und die andere Form der Beseitigung oder Nutzung registriert wurden, und gegebenenfalls Aufnahme konkreter Bestimmungen für solche Programme in Friedensübereinkünfte.
14.Gegebenenfalls vorbehaltlich der jeweiligen Verfassungs- und Rechtsordnung der Staaten regelmäßige Überprüfung der Bestände an Kleinwaffen und leichten Waffen im Besitz der Streitkräfte, der Polizei und anderer befugter Organe und Sicherstellung dessen, dass die von den zuständigen nationalen Behörden als über den Bedarf hinausgehend gemeldeten Bestände klar als solche identifiziert werden und dass Programme für eine verantwortungsvolle Beseitigung dieser Bestände, vorzugsweise durch Vernichtung, aufgestellt und durchgeführt werden und dass diese Bestände bis zu ihrer Beseitigung angemessen gesichert werden.