Bevor der ersuchte Vertragsstaat eine nach diesem Artikel getroffene vorläufige Maßnahme aufhebt, gibt er dem ersuchenden Vertragsstaat, soweit möglich, Gelegenheit, seine Gründe für eine Fortdauer der Maßnahme darzulegen.
八、在解除依照本条规定采取的任何
时措施之前,如果有可能,被请求缔约国应当给请求缔约国以说明继
保持该措施的理由的机会。

,持
复;

塞族
工审核,其表达内容亦不代表本软件的观点;若发现问题,欢迎向我们指正。



